Sind Sie mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert? Beschuldigt man Sie als Geschäftsführer eines Unternehmens oder als Privatperson der Untreue? Sie stehen unter Verdacht der Untreue und wissen nicht, was Sie tun sollen? Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Post von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten?
Nicht selten beginnen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue mit Zwangsmaßnahmen. Hierzu gehören insbesondere die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen und die Anordnung des Vermögensarrests. Der Beschuldigte erlangt vor diesen Maßnahmen regelmäßig keine Kenntnis davon, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue geführt wird.
Dann brauchen Sie Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.
Der Tatbestand der Untreue ist in § 266 StGB geregelt und für einen Laien schwer zu verstehen.
Die Regelung des § 266 StGB lautet wie folgt:
"Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen."
Der Gesetzgeber sieht für die Untreue eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Liegt ein besonders schwerer Fall vor (zum Beispiel bei gewerbsmäßigen Handeln oder bei der Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes), kommt in der Regel eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in Betracht.
Als Fachanwalt für Strafrecht werde ich für Sie zunächst Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen dann gemeinsam das weitere Vorgehen entscheiden. Dies kann im Falle einer zuvor erfolgten Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume und / oder die Anordnung des Vermögensarrestes auch die Einlegung einer Beschwerde gegen diese Zwangsmaßnahmen beinhalten.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung verfüge ich über das entsprechende Know-how.
Rufen Sie mich an, um einen schnellstmöglichen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Dr. Denis Matthies
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Berlin & Frankfurt (Oder