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Corona Soforthilfe Betrug - Vorwurf Subventionsbetrug - Anwalt für Strafrecht

Durchsuchung - Vermögensarrest - Haftbefehl bei Subventionsbetrug


Die Justiz (Staatsanwaltschaft / Gericht) hat begonnen, unter anderem die Fragen strafbaren Verhaltens bei Gewährung der Corona Soforthilfe und der Gewährung von Kurzarbeitergeld aufzuarbeiten. Im Vordergrund stehen hierbei die Straftatbestände des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) und des Betruges (§ 263 StGB).

 

Dies kann für jeden Unternehmer unter Umständen auch die Erduldung von Zwangsmaßnahmen
Durchsuchung / Vermögensarrest / Haftbefehl bedeuten.

 

Ebenso denkbar sind auch selbständige Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c (§ 76a) StGB, Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG bzw. Geldbuße wegen Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG, § 264 Abs. 7 StGB: Aberkennung von Amtsfähigkeit und Wählbarkeit bei Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr (anders als bei §§ 263, 263a, 266 StGB), Ausschlussgrund für die Übernahme eines Vorstands- oder Geschäftsführeramtes bei Verurteilung von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe, Eintragung im Wettbewerbsregister nach § 1 WRegG (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1a WRegG i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB und § 2 Abs. 1 Nr. 1b WRegG, Eintragung von Geldbußen nach § 30 OWiG im Gewerbezentralregister ab 200 Euro (§ 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO).


Dr. Denis Matthies

Anwalt/Fachanwalt für Strafrecht

Berlin und Frankfurt (Oder)

 

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