Dr. Denis Matthies ist ein Fachanwalt für Strafrecht, der erfahren ist in der Beratung und Vertretung von Personen, die einen Vorwurf der Belohnung oder Billigung von Straftaten haben.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, falls Sie einen Vorwurf der Belohnung oder Billigung von Straftaten und bereits eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei oder auch schon eine Anklage von der Staatsanwaltschaft erhalten haben. Der Vorwurf kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, daher ist es wichtig, sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. Ich kann Sie beraten und vertreten, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Dr. Denis Matthies
Fachanwalt für Strafrecht
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
1.belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2.in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dr. Denis Matthies
Fachanwalt für Strafrecht/Strafverteidiger
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