Üble Nachrede Vorwurf Ladung BeschuldigtAnwalt StrafrechtStandort Berlin Charlottenburg Wilmersdorf Frankfurt (Oder)
Üble Nachrede Anwalt Dr. Denis Matthies

Üble Nachrede - Anwalt für Strafrecht in Berlin & Frankfurt (Oder)

Üble Nachrede ist der Gegenstand des Ihnen gemachten Vorwurfs?

Als Anwalt für Strafrecht vertete ich Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Dabei gilt es, vermeintliche Schwachstellen in den bisherigen Ermittlungen hervorzuheben und vermeintliche Beweise kritisch zu hinterfragen. Als Strafverteidiger vertreteich die Interessen meiner Mandanten und richte die Verteidigung darauf aus. Mein Ziel ist es, das Verfahren so schnell wie möglich zum Ende zu bringen.

 

Welche Strafe droht bei Übler Nachrede?


Üble Nachrede § 186 StGB

 

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


 Wenn Sie also beschuldigt werden Üble Nachrede begangen zu haben eine Vorladung von der Polizei erhalten haben oder Post von der Staatsanwaltschaft bekommen haben - nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

 

Wer mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert wird, sollte sich umgehend an einen Strafverteidiger wenden. Dieser prüft zunächst die Akten und erarbeitet anschließend mit Ihnen eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.

Dr. Denis Matthies

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin Charlottenburg Wilmersdorf & Frankfurt (Oder)


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