Fälschung beweiserhblicher Daten Vorwurf Ladung Anwalt für StrafrechtStandort Berlin & Frankfurt (Oder)
Anwalt Strafrecht Beschuldigt

Fälschung beweiserheblicher - Anwalt für Strafrecht - Berlin und Frankfurt (Oder)

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Fälschung beweiserheblicher Daten erhalten?

Als Anwalt für Strafrecht vertete ich Sie gegenüber der Polizei (Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung), der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten und richte die Verteidigung darauf aus.

Ich stehe Ihnen zunächst unverbindlich für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Gemeinsam können wir eine für Sie geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten.

 

Dr. Denis Matthies

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin Charlottenburg Wilmersdorf & Frankfurt (Oder)

 


Strafgesetzbuch (StGB)

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

 

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

 

In dringenden Fällen nutzen Sie meine

☎ 24 h Notfallnummer:

(0174) 16 86 11 8