Anwalt Schwarzarbeit - Verstoß Mindestlohn - illegale Beschäftigung - Lohnsteuerhinterziehung
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Arbeitsstrafrecht - Schwarzarbeit - Verstoß Mindestlohn - illegale Beschäftigung - Berlin & Frankfurt (Oder)

Anwalt für Strafrecht - Dr. Denis Matthies


Das Arbeitsstrafrecht hat in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund der Schaffung neuer Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände und der Zunahme der Verfolgungspraxis an Bedeutung gewonnen. Insbesondere auf Baustellen und in Gastronomiebetrieben (aber auch Taxibetriebe) werden verstärkt Kontrollen vom Zoll auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung sowie die Einhaltung des Mindestlohns (Lohsteuerhinterziehung) (Verstoß Mindestlohn) und Lohnsteuerhinterziehung durchgeführt.

 

Das Arbeitsstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, dass eine Vielzahl unterschiedlicher und nicht immer übersichtlicher Delikte zum Gegenstand hat.

Die entsprechenden Tatbestände finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in strafrechtlichen Nebengesetzen.

 

Exemplarisch zu nennen sind:

Weiterhin können gem. § 30 OWiG empfindliche Geldbußen gegen juristische Personen (z.B. GmbH) verhängt werden.

 

Die Verteidigung im Arbeitsstrafrecht muss nicht nur die strafrechtliche Komponente im Blick haben. Der Strafverteidiger muss auch die Wechselwirkung von straf-, arbeits-, sozial-, verwaltungs-, und steuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigen. Dies erfordert ein äußerst strategisches und komplexes Herangehen an den jeweiligen Sachverhalt.

 

Beispielsweise sind etwaige Nebenfolgen (Eintragung im Gewerbezentralregister, § 149 GewO; Gewerbeuntersagung, § 35 GewO; Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge) im Blick zu behalten.

Als Strafverteidiger im Arbeitsstrafrecht ist es für mich eine Selbstverständlichkeit mit Spezialisten im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht zusammenzuarbeiten, um eine umfassende Strategie erarbeiten und Problemlösungen anbieten zu können.

 

Darüber hinaus ist die präventive Beratung zur Vermeidung bzw. systematischen Reduzierung strafrechtlicher Risiken bis hin zur Einführung und Etablierung eines Compliance-Systems ein zentraler Bestandteil als Rechtsanwalt im Arbeitsstrafrecht.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Gemeinsam erarbeiten wie eine Verteidigungsstrategie!

 

Anwalt Dr. Denis Matthies

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht


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