Sie haben ein Schreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, in dem gegen Sie der Vorwurf des Ausbfangen von Daten erhoben wird (Ermittlungsverfahren)? Zögern Sie nicht, sich
umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Wir können in einem telefonischen Erstgespräch erste aufkommende Fragen oder die Umstände Ihrer Sache besprechen. Auch zum Umgang mit den
Ermittlungsbehörden oder zu den Kosten meiner Strafverteidigung lohnt es sich fachanwaltlichen Rat einzuholen. Wenden Sie sich deshalb gerne an meine Kanzlei, um sich zu beraten zu lassen.
Dr. Denis Matthies
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf & Frankfurt (Oder)
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
In dringenden Fällen nutzen Sie meine
☎ 24 h Notfallnummer: