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 Anwalt Verteidigung Hauptverhandlung  Dr. Denis Matthies

Verteidigung in der Hauptverhandlung - Rechtsanwalt Strafrecht Berlin & Frankfurt (Oder)

Anklage? Ich vertrete Sie im Strafverfahren.


In bestimmten Fallkonstellationen (z.B. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Steuerhinterziehung großen Ausmaßes, Totschlag und Mord) ist es - wenn man ehrlich ist - auch für den besten Strafverteidiger nicht möglich, die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft und folgend die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht mit anschließender Terminierung der Hauptverhandlung zu vermeiden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit quasi das Urteil schon gesprochen ist. Die Hauptverhandlung ist eine weitere Verteidigungsebene, um die mit dem Mandanten ausgearbeitete Verteidigungslinie durchzusetzen.

 

Für den Mandanten ist der Gang ins Gericht in der Regel eine Ausnahmesituation: Er kennt weder das Gericht, Staatsanwaltschaft und / oder die Öffentlichkeit. Für den Strafverteidiger, der Gerichtsverhandlungen als Tagesgeschäft erlebt, ist es von enormer Bedeutung, den Mandanten auf jegliche mögliche äußere (z.B. Presse, Schulklasse im Gerichtssaal) als auch innere (z.B. Anwesenheit eines Nebenklägers) Umstände vorzubereiten.

 

Dies gilt ebenso für die Frage, welche Kleidung der Mandant zum Gerichtstermin tragen soll. 

 

Kurz und knapp: Der Mandant soll sich nicht verkleiden. Er soll authentisch wirken. Natürlich ist es misslich, wenn der Mandant, der wegen sog. „Sozialhilfebetruges“ angeklagt ist, in einem sehr hochwertigen Anzug vor Gericht erscheint. Umgekehrt wird ein Bankmitarbeiter, der wegen Betruges angeklagt ist, nicht in seiner legeren Freizeitkleidung vor Gericht erscheinen.

 

Darüber hinaus bedarf es bis zum Hauptverhandlungstermin weiterer zu absolvierender Arbeitsschritte des Verteidigers, wie z.B. Prüfung der Gerichtsbesetzung, Vorbereitung von Beweisanträgen, Ausarbeiten eines Fragenkonzepts bzgl. der zu vernehmenden Zeugen, ergänzende Akteneinsicht beim Gericht beantragen usw..

 

Und schließlich die entscheidende Frage: Soll sich der Mandant zur Sache einlassen und wenn ja in welcher Form (mündlich / Verlesung einer schriftlichen Erklärung).

 

Jedenfalls ist eine intensive Vorbereitung auf die Hauptverhandlung notwendig, um sog. „Überraschungen“, bspw. sagt ein Zeuge anders aus als bisher in der Ermittlungsakte dokumentiert, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

Ein Hinweis für die Mandantschaft:

 

Die Vorbereitung einer Hauptverhandlung passiert oftmals durch den Verteidiger in einem Maße, der für Sie nicht sichtbar ist (z.B. Antrag auf fehlerhafte Gerichtsbesetzung, Vorbereitung auf Zeugenbefragung usw.). Für Sie ist es – wie bei einer Vorbereitung auf einen Wettkampf – wichtig, zum richtigen Zeitpunkt vorbereitet und fit zu sein.

 

Diesen Zeitpunkt, der je nach Einzelfall früher oder später vor dem Hauptverhandlungstermin liegen kann, kennt ein guter Verteidiger.