Das Strafrecht macht auch vor dem Internet nicht halt. Es gibt eine Vielzahl von Straftatbeständen, die auch in der digitalen Welt von erheblicher Bedeutung sind.
Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung, Vorbereitung und Ausführung eingesetzt wird, werden ganz allgemein als Cybercrime bezeichnet.
Zu diesen Straftaten zählen z.B. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Beleidigung, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Erwerb und Verbreitung Kinderpornographie und Betrugsdelikte.
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