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Internetstrafrecht - Cybercrime Anwalt Berlin & Frankfurt (Oder)

Das Strafrecht macht auch vor dem Internet nicht halt. Es gibt eine Vielzahl von Straftatbeständen, die auch in der digitalen Welt von erheblicher Bedeutung sind.
Internetstrafrecht - Cybercrime

Das Strafrecht macht auch vor dem Internet nicht halt. Es gibt eine Vielzahl von Straftatbeständen, die auch in der digitalen Welt von erheblicher Bedeutung sind.

 

Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung, Vorbereitung und Ausführung eingesetzt wird, werden ganz allgemein als Cybercrime bezeichnet.

 

Zu diesen Straftaten zählen z.B. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Beleidigung, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Erwerb und Verbreitung Kinderpornographie und Betrugsdelikte.


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