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Wie ich den für meine Angelegenheit richtigen Strafverteidiger finde.

Wie ich einen für meine Angelegenheit passenden Anwalt für Strafrecht finde. Tipp um einen Rechtsanwalt zu finden und U-Haft
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Die Suche nach einem für meine Angelegenheit richtigen Strafverteidiger kann sich in einer digitalen Welt wie ein Gang durch den Dschungel anfühlen. Rechtsanwälte nutzen ebenso wie andere Dienstleister das Internet, um ihre Dienste anzubieten.

 

Beachtet man jedoch einige Grundregeln, dann wird die Suche nach dem für meine Angelegenheit richtigen Strafverteidiger erleichtert.

 

Zunächst einmal sollte der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht sein. Der Fachanwaltstitel gibt Auskunft darüber, dass sich der Anwalt in diesem Bereich besonders qualifiziert hat und in diesem Bereich auch eine entsprechende Anzahl an Fällen bereits bearbeitet hat.

 

Ist ein Fachanwalt gefunden, können weitere folgende Kriterien behilflich sein. 

 

Wie lange ist der Anwalt für Strafrecht am Markt? Hat er auch wissenschaftlich gearbeitet (Doktortitel, Lehraufträge an einer Universität) und bspw. in Fachzeitschriften veröffentlicht.

 

Unter Berücksichtigung der oben genannten Grundregeln, wird die Suche nach dem richtigen Strafverteidiger zumindest erleichtert. Natürlich entheben diese Kriterien nicht davor, sich in einem persönlichen Gespräch einen unmittelbaren Eindruck von dem Anwalt zu machen.


Die Vergütung des Strafverteidigers bei einem strafrechtlichen Vorwurf wie z.B. Betrug, Steuerhinterziehung oder Mord

Der zeitliche Aufwand beim Erarbeiten einer Verteidigungslinie mit dem Mandanten erfordert nicht nur eine genaue Kenntnis des Akteninhalts sondern auch einen intensiven kommunikativen Austausch mit dem Mandanten.
Die Vergütung bei einem Vorwurf wie z.B. Betrug, Steuerhinterziehung oder Mord

Bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt für Strafrecht für meine Angelegenheit kommt eine besondere Schwierigkeit hinzu. Die Honorare der jeweiligen Strafverteidiger können erheblich voneinander abweichen.

 

Wie kommt das?

 

Ist es Abzocke, weil der Strafverteidiger weiß, dass der strafrechtliche Vorwurf in der Regel besonders brisant für den Mandanten ist?

 

Richtig ist zunächst, dass ein strafrechtlicher Vorwurf im Allgemeinen eine besondere Belastungssituation für den Betroffenen (Beschuldigten) ist.

 

Der Rechtsanwalt darf hierbei seinen Blick nicht nur auf den konkreten Tatvorwurf richten, sondern muss auch etwaige weitere negative Folgen für den Mandanten mit berücksichtigen (z.B. berufs- (Gewerbeuntersagung, Entzug der Approbation bei Ärzten), beamten- und ausländerrechtliche Konsequenzen).

 

Bei Gewerbetreibenden, Geschäftsführern einer GmbH oder Gesellschaftern einer Gesellschaft sind zudem nicht selten wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen zu beachten.

 

Der zeitliche Aufwand beim Erarbeiten einer Verteidigungslinie mit dem Mandanten erfordert nicht nur eine genaue Kenntnis des Akteninhalts sondern auch einen intensiven kommunikativen Austausch mit dem Mandanten.

 

Insbesondere das Aktenstudium und die anschließenden Überlegungen bzgl. der Verteidigungsstrategie können im Einzelfall durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen. Diese vorzunehmende intensive Arbeit des Strafverteidigers wird von Mandanten hinsichtlich des Arbeitsaufwandes gelegentlich unterschätzt. 

 

Die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Rahmengebühren decken diesen Arbeitsaufwand in der Regel in keiner Weise ab. Jedenfalls ist der Strafverteidiger berufsrechtlich verpflichtet, nicht unterhalb dieser Gebühren zu arbeiten.

 

Wer hier spart, tut dies an der falschen Stelle. Wichtig ist, dass der Anwalt Ihnen seine Kosten und die Höhe des Honorars erklärt und transparent macht.


Untersuchungshaft - U-Haft

Besondere Anforderungen an den Strafverteidiger ergeben sich ferner in Konstellationen, in denen Untersuchungshaft U-Haft angeordnet wurde. Die Untersuchungshaft / U-Haft stellt sowohl für den Mandanten als auch den Angehörigen eine massive Belastung dar. Fragen wie: „Kann ich meinen Angehörigen besuchen, wenn ja, wie geht das, wann und wie lange und wie oft. Darf ich Sachen in die Justizvollzugsanstalt bringen, darf ich Geld dorthin überweisen. Kann mich der Angehörige aus der Justizvollzugsanstalt anrufen. Wie lange dauert die Untersuchungshaft. Kann gegen den Haftbefehl vorgegangen werden, damit die Untersuchungshaft endet und und und…“ sind zu klären.

 

Ebenso muss der Strafverteidiger zum Besuch des Mandanten in die JVA fahren. In einem Flächenland wie Brandenburg kann dies dem Strafverteidiger ohne weiteres einen halben Tag kosten. 

 

In Haftsachen zählt für den Mandanten jeder Tag.

Es muss schnell agiert werden.


Pflichtverteidiger

Ist der Strafverteidiger Pflichtverteidiger des Mandanten, dann erhält er nach dem Gesetz festgelegte Gebühren. Für Besuche in der Justizvollzugsanstalt gibt es keine gesonderten Gebühren. Es wird lediglich eine Aufwandspauschale für Inanspruchnahme bspw. eines KFZ und Abwesenheitsgeld (Abwesenheit von der Kanzlei) erstartet.  

 

Damit der Strafverteidiger in der Sache intensiv arbeiten kann, was eben auch die Betreuung der Familie umfasst, bedarf es einer entsprechenden angemessenen Vergütung

 

Rechtsanwalt

Dr. Denis Matthies

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin, Frankfurt (Oder) & bundesweit


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