Das Verkehrsstrafrecht ist für den Strafverteidiger ein grundsätzlich überschaubares Rechtsgebiet. Für den Mandanten ist es jedoch ein Gebiet mit vielen Tücken. Der Vorwurf, Beschuldigung und Bußgeldbescheid bspw. wegen Trunkenheit im Straßenverkehr - Verkehr (Verkehrskontrolle mit anschließendem Alkoholtest bis hin zur Blutentnahme), Drogen (BtM) im Straßenverkehr ist zunächst einmal ein unangenehmer, zum Teil für den Mandanten peinlicher Vorwurf.
Jedoch ist der Strafverteidiger in seiner täglichen Arbeit mit nichts anderem als Vorwürfen aus dem „Leben“ (Sozialhilfebetrug, Steuerhinterziehung, häusliche Gewalt, Stalking bis hin zu Mord und Totschlag) beschäftigt. Zudem muss der Mandant im Blick haben, dass die strafrechtliche Sanktion, die zumeist eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, nur eine Seite der Medaille ist. Verwaltungsrechtliche Sanktionen sind ebenso die Folge einer strafrechtlichen Sanktion.
Insbesondere kommen hier bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder der sog. „Unfallflucht - Fahrerflucht“ Eintragungen im Fahreignungsregister sowie im Falle einer „Alkoholfahrt“ ab 1,4 Promille die Anordnung der Verwaltungsbehörde einer MPU (umgangssprachlich „Idiotentest“) hinzu. Das Bestehen der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung erfordert eine gute Vorbereitung in entsprechenden Kursen, die finanziell durchaus belastend sein können. Dies ist für den Mandanten ein langer steiniger Weg, der entsprechender Begleitung von Anfang an durch den Strafverteidiger bedarf.
Der Gesetzgeber hat das Verkehrsrecht etabliert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Mit Bußgeldern werden Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Zudem können schwerwiegendere Vergehen als Verkehrsdelikte mit einer Haftstrafe bestraft werden - im Allgemeinen als Verkehrsstrafrecht bezeichnet, welches die Bereiche Strafrecht und Verkehrsrecht verbindet. Der Richter legt die Strafen fest und so ist es wichtig, einen starken Strafverteidiger an seiner Seite zu haben. In meiner Verteidigung achte ich nicht nur auf die Strafe, sondern ebenso auf mögliche Nebenfolgen wie die Entziehung des Führerscheins.
Der Strafverteidiger kann zum einen die Höhe der Geldstrafe in einem für den Mandanten erträglichen Maß halten. Weiterhin kann der Strafverteidiger durch die Anregung an die Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl (umgangssprachlich „Verurteilung per Post“) beim Gericht zu beantragen und einen Hauptverhandlungstermin beim Gericht vermeiden. Dies hält sowohl die Kosten überschaubar, erspart aber auch dem Mandanten den Gang in eine öffentliche Hauptverhandlung.
In den Fällen der sog. „Unfallflucht“ kann es durchaus gelingen, die Entziehung der Fahrerlaubnis / Füherscheinentzug zu vermeiden.
Wenn Sie eine Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer oder gar einen Führerscheinentzug erlitten haben, dann ist es ratsam, schnellstmöglich einen Fachanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihr Recht zu verteidigen und einzufordern, was Ihnen zusteht.
Dr. Denis Matthies
Fachanwalt für Strafrecht
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