Berlin: 030-403677380

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Anwalt Strafrecht Frankfurt (Oder) Berlin Charlottenburg Wilmersdorf BtM Sexualdelikt Steuerhinterziehung Diebstahl Raub Betrug Körperverletzung Mord Totschlag

(0174) 16 86 11 8

24h Notruftelefon bei Festnahme/Verhaftung

Anhörungsbogen polnisch Vorladung Polizei Beschuldigt Strafverteidiger Canabis Kokain Vorwurf Haftbefehl Festnahme Verhaftung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin nicht mehr als Rechtsanwalt tätig.

 

Bitte wenden Sie sich an meinen Vertreter

Rechtsanwalt Kai Schmitteckert

Brandenburgische Straße 38

10707 Berlin

Telefonnummer: 030-609894630 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Dr. Denis Matthies


Anwalt für Strafrecht Dr. Denis Matthies - Standort in Berlin und Frankfurt (Oder)

Ihr kompetenter und starker Partner an Ihrer Seite in Berlin (Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte, Kreuzberg), Frankfurt (Oder) & bundesweit.

Ich verteidige bei einem Vorwurf wie z.B. Diebstahl, Raub, Betrug, Hehlerei, Körperverletzung, BtM, Steuerhinterziehung, Sexualdelikte, Mord und Totschlag.


Als Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht kämpfe ich für meine Mandanten in Berlin, Frankfurt (Oder).
Strafverteidiger / Anwalt für Strafrecht Dr. Denis Matthies Standorte: Berlin & Frankfurt (Oder)

Als Anwalt für Strafrecht berate und vertrete ich mit einem Standort in Berlin (u.a. in den Bezirken, Charlottenburg, Wilmersdorf, Mitte und Kreuzberg), Frankfurt (Oder) und bundesweit als Strafverteidiger Einzelpersonen sowie Unternehmen.

 

Seit mehr als 18 Jahren stehe ich als Anwalt bei einem Vorwurf im Bereich des allgemeinen Strafrechts (z.B. Betrug, Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Helerei, BtM, Betäubungsmittel wie Canabis und Kokain, Mord und Totschlag), Verkehrsstrafrechts (Fahrerflucht), Arztstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts (Steuerhinterziehung) und Arbeitsstrafrechts (Lohnsteuerhinterziehung) und Sexualstrafrechts (Sexualdelikte) meinen Mandanten als Partner zur Seite. Neben meiner Muttersprache deutsch, spreche ich polnisch und englisch. Als polnisch sprechender Rechtsanwalt verteidige ich insbesondere auch polnische Bürger, die sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sehen, oder denen die Auslieferung zur   Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nach Polen droht.


Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf - bzw. Sie haben ein Vorladung oder Anhörungsbogen als Beschuldigter von der Polizei erhalten?

Bereits die Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf wie z.B. eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter von der Polizei - die Delikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) und in strafrechtlichen Nebengesetzen wie z.B. im Betäubungsmittelgesetz und im Waffengesetz geregelt - ist für jede Person eine Ausnahmesituation, in der Sie den besten Anwalt an Ihrer Seite brauchen.

 

Hierbei gibt es unterschiedliche Konstellationen, wie eine Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf geschehen kann:

Ladung zur Beschuldigtenvernehmung / Vorladung Polizei / Anhörungsbogen

Festnahme / Verhaftung / vorläufige Festnahme

Untersuchungshaft / U-Haft

Durchsuchung

Anklage / Strafbefehl / Bußgeldbescheid

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

 

In dringenden Fällen nutzen Sie meine

24 h Notfallnummer:

(0174) 16 86 11 8


Tätigkeitsschwerpunkte - Strafverteidiger Dr. Denis Matthies vertritt grundsätzlich in allen Bereichen des

allgemeines Strafrecht

z.B. Betrug, Diebstahl, Hehlerei, Körperverletzung, Raub

Betäubungsmittelstrafrecht / Drogendelikte

z.B. Vorwurf Verstoss BtM, Wohnungsdurchsuchung wegen BtM, Encrochat Verfahren

Wirtschaftsstrafrecht

z.B. Verteidigung von Unternehmern / Unternehmen, Steuerhinterziehung

Arbeitsstrafrecht

z.B. Beschuldigt wegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit

Sexualstrafrecht / Sexualdelikt

z.B. Vorwurf Kinderpornographie, sexueller Missbrauch

Verkehrsstrafrecht

z.B. Vorwurf Alkohol / Drogen am Steuer, Führerscheinentzug

Mord und Totschlag

z.B. Beschuldigt wegen Mord, Beschuldigt wegen Totschlag

Internetstrafrecht / Cybercrime

z.B. Ausspähen von Daten, Hacken, Datensabotage



Rechtsanwalt für Strafrecht Dr. Denis Matthies - Ihr Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens

Mit mir haben Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der Spezialist im Strafrecht ist und nicht nur die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht trägt. Ich bin seit 2010 als Referent bei den Juristischen Fachseminaren im Rahmen der Ausbildung von Rechtsanwälten zum Fachanwalt für Strafrecht tätig. Weiterhin habe ich eine Vielzahl universitärer Seminare an der Europa-Universität-Viadrina in Frankfurt (Oder) im Strafrecht betreut und Vorträge, unter anderem beim Herbstkolloquium der Strafverteidiger, zu strafrechtlichen Fragestellungen gehalten.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine Verteidigungsstrategie.


Untersuchungshaft, Haftbefehl, Festnahme/Verhaftung

Die Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt ist vom Gericht angeordnet und stellt eine absolute Ausnahme situation dar.
Untersuchungshaft - Strafverteidiger Dr. Denis Matthies - Berlin, Frankfurt (Oder) & bundesweit

Die Untersuchungshaft ist die gravierendste Zwangsmaßnahme, die vom Gericht angeordnet werden kann.

 

Nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für die Familie sowie Angehörige ist dies eine absolute Ausnahmesituation.

   

Ich vertrete eine Vielzahl von Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Aufgrund meiner Erfahrung weiß ich um die Sorgen und Nöte in einer solchen Ausnahmesituation und steht an Ihrer Seite, um diese Situation zu bestehen. 

 

Erste wichtige Informationen bei einer Inhaftierung in Berlin finden Sie unter:

 

 

Justizvollzugsanstalt Berlin Moabit: 

https://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jva-moabit/

 

Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin:

https://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jva-fuer-frauen-berlin/

 

Darüber hinaus kenne ich aufgrund meines bundesweiten Agierens fast jede Justizvollzugsanstalt in Deutschland und verfüge zudem über ein bundesweites Netzwerk. Ich stehe Ihnen somit im Falle einer Inhaftierung eines Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Bei Fragen rufen Sie mich an.

Dr. Denis Matthies



Engagement

 

Mitgliedschaften

 

Rechtsanwalt Dr. Denis Matthies engagiert sich in folgenden Vereinigungen


In Memoriam

Professor Uwe Scheffler


Referenzen

Betrug-Diebstahl-Raub-Körperverletzung-Helerei-BtM-Betäubungsmittel-Canabis-Kokain-Mord-Totschlag-Raub-Verkehrsstrafrechts-Fahrerflucht-Arztstrafrechts-Wirtschaftsstrafrechts-Steuerhinterziehung-Alkohol-Drogen-Steuer-Sexualdelikt
Referenzen bei einem Vorwurf wie Betrug, Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Hehlerei, BtM-Betäubungsmittel, Sexualdelikt, Mord-Totschlag, Raub, Durchsuchung, Fahrerflucht, Steuerhinterziehung, Alkohol & Drogen am Steuer

Vorwurf: Sexuelle Handlungen an Kindern

Einstellung des Verfahrens
Sexualdelikt

Einstellung des Verfahrens nach Abgabe der Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft.


Vorwurf - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Freispruch - Anwalt für Strafrecht

Ergebnis für meinen Mandanten:

Freispruch!!!


Beschuldigung wegen Cybercrime - Internetstrafrecht

Das Strafrecht macht auch vor dem Internet nicht halt. Es gibt eine Vielzahl von Straftatbeständen, die auch in der digitalen Welt von erheblicher Bedeutung sind.
Zu diesen Straftaten zählen z.B. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Beleidigung, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Erwerb und Verbreitung Kinderpornographie sowie Betrugsdelikte.
Wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben oder eine Durchsuchung wegen:
  • Belohnung und Billigung von Straftaten
  • Verbreitung pornographischer Inhalte
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Ausspähen von Daten (Hacken)
  • Abfangen von Daten
  • Datenhehlerei
  • Betrug
  • Computerbetrug
  • Fälschung beweiserheblicher Daten
  • Mißbrauch von Ausweispapieren
  • Datenveränderung
  • Computersabotage
hatten, kontaktieren Sie mich.

Diebstahl - Verfahren wegen Vorwurf besonders schwerer Diebstahl

Am Amtsgericht Tiergarten verhandelte ich in der Hauptverhandlung wegen dem Vorwurf  besonders schwerer Diebstahl. Ich werde oft gefragt, weshalb ich meinen Beruf liebe. Heute wurde es mir wieder einmal bewusst, wie wichtig es ist, für den Mandanten zu kämpfen. Das Verteidigungsziel war eine Bewährungsstrafe und dies wurde trotz erheblicher Vorstrafen des Mandanten und Bedenken der Staatsanwaltschaft auch erreicht.
Leidenschaft und Engagement werden, wenn auch nicht immer honoriert.
Ein Umstand der hierbei keinesfalls vernachlässigt werden darf, ist der Mandant mit seinen Sorgen und Ängsten.
Es ist für mich tägliche Motivation, meinen Mandanten auf seinem Weg zu unterstützen, zu stützen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Ich habe in knapp 20 Jahren schon sehr viele Mandanten verteidigen dürfen. Leicht war das nicht immer, aber es lohnt sich immer und immer wieder!
Und dafür bin ich sehr dankbar. Insbesondere für das Vertrauen meiner Mandanten!

 


Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Geschäftsführer von Unternehmen

Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Geschäftsführer von Unternehmen wegen Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt  und Insolvenzverschleppung sind nur ein Teil strafrechtlicher Risiken von Unternehmern.
Die Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Unternehmer sind oft sehr langwierig und können für den Unternehmer nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche – Schadensersatzforderungen gem. § 823 BGB - und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen – Verbot der Bestellung als Geschäftsführer (§ 6 GmbHG) sein.
Die Ermittlungsverfahren und Strafverfahren beginnen nicht selten mit einer Hausdurchsuchung der Geschäfts- und Privaträume. Neben den allgemeinen zu beachtenden Grundregeln bei einer Hausdurchsuchung sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden:
  • Schweigen ist Gold,
  • Passwörter und Zugänge nicht herausgeben,
  • Mitarbeiter sollten sich nicht vor Ort vernehmen lassen, sondern auf eine Vorladung bestehen.
  • Rufen Sie mich an!
☎️ 0174-1686118 (24h Notruf)

 


Körperverletzung

Erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung,
Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage.
Mein Mandant – ein „heißblütiger“ ⚽️Fußballfan⚽️ - hatte nach einem Fußballspiel einen Fan der gegnerischen Mannschaft aus Unmut über den Ausgang des Spiels kräftig in den Allerwertesten getreten.
Durch eine ausführliche Stellungnahme konnte der Staatsanwalt davon überzeugt werden, dass es keiner Anklage bedarf und das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

 

 


Jugendstrafrecht

Werden Jugendliche und Heranwachsende anders bestraft als Erwachsene?
Die Antwort lautet: Ja
Das Jugendstrafrecht findet immer Anwendung wenn der Täter zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Ist der Täter zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist (Heranwachsender) wird im Einzelfall geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Im Jugendstrafrecht (JGG – Jugendgerichtsgesetz) steht anders als im Erwachsenenstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund: Auf den Jugendlichen und Heranwachsenden, auf den das Jugendstrafrecht angewendet wird, soll folglich erzieherisch eingewirkt werden. Daher stehen dem Jugendstrafrecht viel differenziertere Sanktionsmöglichkeiten - Erziehungsmaßregeln (z.B Weisung Arbeitsleistungen zu erbringen), - Zuchtmittel (z.B. Verwarnung, Jugendarrest), - oder Jugendstrafe zur Verfügung. 
Im Erwachsenenstrafrecht gibt es demgegenüber nur die Geld- oder Freiheitsstrafe.

 


Misshandlung von Schutzbefohlenen - Rechtsanwalt für Strafrecht

Ein erfolgreicher Kampf für meinen Mandanten!
Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO erreicht!
Mehr geht nicht!
Der Vorwurf lautete Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Ein erheblicher Vorwurf!
Er wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft (§ 225 Abs. 1 StGB).
In meinem Fall wurden Pflegeeltern nach Jahren von ihrem einstigen Pflegekind angezeigt. Die Verteidigung muss hierbei eine genaue Analyse der Aussagen des Pflegekindes (Zeuge) vornehmen (Anlass, Zeitpunkt, Motivation und Konstanz der Aussage), da zumeist eine Aussage gegen Aussage Konstellation vorliegt, die besondere (erhöhte) Anforderungen an die Beweiswürdigung stellt.
Mein Mandant ist sehr erleichtert und ich bin zufrieden!

 


Vorladung von der Polizei? Anhörungsbogen? Rechtsanwalt beauftragen?

Ist es sinnvoll, frühzeitig einen Strafverteidiger zu beauftragen?
Ich werde immer wieder gefragt, wenn Mandanten eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben, ob es in dem jetzigen Stadium schon lohnt einen Strafverteidiger zu beauftragen.
Die Antwort ist immer: Es lohnt!
Warum?
Ohne die genaue Kenntnis des Sachverhalts, der zur Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens geführt hat, ist eine kluge Verteidigung gegen den erhobenen strafrechtlichen Vorwurf nicht möglich.
Die Polizei hat insofern einen Informationsvorsprung. Selbst wenn der Mandant eine Vorstellung davon hat, worum es grundsätzlich geht, weiß er jedoch nicht, was bspw. eine andere Person gegen ihn konkret ausgesagt hat bzw. welche weiteren Erkenntnisse (z.B. Videoaufzeichnungen etc.) der Polizei vorliegen. Nicht selten weichen die Erinnerungen des Mandanten, was geschehen ist von dem ab, was sich dann in der Ermittlungsakte als Sachverhalt wiederfindet.
Deshalb ist es notwendig, dass der Strafverteidiger zunächst Akteneinsicht nimmt, um dann mit dem Mandanten eine Verteidigungslinie zu entwickeln.
Ein frühzeitiges Agieren des Strafverteidigers kann dazu führen, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren – sei es wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), bei Vergehen wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) oder aber gegen bestimmte Auflagen oder Weisungen (§ 153a Abs. 1 StPO) – eingestellt wird.
In bestimmten Fällen kann aber auch der mit der Staatsanwaltschaft besprochene Antrag beim Gericht auf Erlass eines Strafbefehls, der eine für den Mandanten bisweilen äußerst unangenehme öffentliche Hauptverhandlung vermeidet (z.B. fahrlässige Körperverletzung eines Arztes), Ziel einer Verteidigung sein.
Bei der Beauftragung eines Strafverteidigers, wenn bereits die Anklage erhoben ist oder ein Strafbefehl zugestellt wurde, kann eine öffentliche Hauptverhandlung zumeist nicht mehr vermieden werden.

 


Verstoß BtM - geringe, nicht geringe Menge BtM

Ab wann spricht man von einer nicht geringen Menge BtM?
Eine nicht geringe Menge liegt vor bei:
• Amphetamin (10g Amphetaminbase)
Ecstasy (jeweils 30g MDA-, MDE-, bzw. MSMA-Base)
• Kokain (5g Kokainhydrochlorid)
• Cannabis (7,5g THC)
• Crystal Meth (5g Metamphetaminbase)
Bei Vorliegen einer nicht geringen Menge liegt ein Verbrechenstatbestand (§ 29a BtMG) vor, der eine Mindeststrafe vorsieht und Folglich eine Einstellung des Verfahrens gem. § 31a BtMG oder § 153a StPO nicht mehr in Betracht kommt.

 


Billigung von Straftaten

Erfolgreiche Verteidigung! Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, im Ermittlungsverfahren gegen den Vorwurf der Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB). Facebook & Instagram Nutzer aufgepasst. Drastische Äußerungen in einem Post können schnell die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen.


Geldwäsche - Rechtsanwalt für Strafrecht hilft bei diesem Vorwurf

Vorwurf Geldwäsche 
Ich habe mein Konto einem Bekannten, der kein eigenes Bankkonto hat, zur Verfügung gestellt. Es kamen Zahlungseingänge für ihn und ich habe das Geld dann vom Konto abgeholt und ihm übergeben.
So oder so ähnlich berichten mir Mandanten, die mit einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei wegen Geldwäsche zu mir kommen. Oftmals stellt sich nach dem Durchlesen der Akte heraus, dass der Bekannte das auf das Konto des Mandanten transferierte Geld aus einer Straftat (z.B. einen Betrug) erlangt hat.
Der Vorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB) gehört mit zu den kompliziertesten Straftatbeständen des Strafgesetzbuches.
Der Mandant wendet in der Regel wahrheitsgemäß ein, von den Machenschaften des Bekannten nichts gewusst, somit ohne Vorsatz, gehandelt zu haben.
Gemäß § 261 Abs. 6 StGB wird allerdings auch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand nach Absatz 1 handelt.
Am Merkmal der Leichtfertigkeit wird die Verteidigung anzusetzen haben, um das Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Dies vor allem auch deshalb, um finanziell äußerst schmerzvolle Entscheidungen bzgl. Einziehung von Wertersatz zu vermeiden.

 


Haftbefehl - Haft - Strafverteidiger Dr. Denis Matthies

Urteil im sogenannten Hasenheide Prozess am Schwurgericht Berlin. Mein Mandant wurde zu 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei. Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte über 4 Jahre Freiheitsstrafe beantragt.
Mandant sehr zufrieden. Verteidiger auch.