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Strafverteiger schreiben Haftprüfung und Haftbeschwerde

Wurde aufgrund eines Haftbefehls Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich gegen den Haftbefehl zu wehren. Es kann Haftprüfung beantragt (§ 117 StPO) oder Beschwerde (§ 304 StPO) gegen den Haftbefehl eingele
Verteidigung gegen Haftbefehl - Untersuchungshaft Anwalt Berlin & Frankfurt Oder

Verteidigung gegen Haftbefehl & Untersuchungshaft - Anwalt Dr. Matthies - Strafrecht Berlin & Frankfurt Oder)

Wurde aufgrund eines Haftbefehls Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich gegen den Haftbefehl zu wehren. Es kann Haftprüfung beantragt (§ 117 StPO) oder Beschwerde (§ 304 StPO) gegen den Haftbefehl eingelegt werden. Beide Rechtsbehelfe zielen darauf ab, den Haftbefehl aufzuheben bzw. diesen außer Vollzug setzen zu lassen.



Welcher Rechtsbehelf gewählt wird, hängt von der jeweiligen Verfahrenssituation und dem Einzelfall ab.

Als Strafverteidiger berate ich Sie hierzu umfassend.


Haftprüfung - Untersuchungshaft - Anwalt für Strafrecht

Bei der Haftprüfung wird auf Antrag des Beschuldigten nach mündlicher Verhandlung entschieden (§ 118 Abs. 1 StPO). Die mündliche Verhandlung ist unverzüglich durchzuführen; sie darf ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht über zwei Wochen nach dem Eingang des Antrags anberaumt werden (§ 118 Abs. 5 StPO). Der Beschuldigte ist zu der Verhandlung vorzuführen (§ 118a Abs. 1 Hs. 1 StPO). Die Entscheidung ist am Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden (§ 118a Abs. 4 S. 1 StPO). Ist dies nicht möglich, so ist die Entscheidung spätestens binnen einer Woche zu erlassen (§ 118a Abs. 4 S. 2 StPO).

 

Im Rahmen des Haftprüfungstermins wird der Strafverteidiger die Argumente vortragen, die gegen den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund (§ 112 StPO) sprechen.

 

Insbesondere in den Fällen, in denen vom Gericht der Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen wird (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO), ist es die Aufgabe des Strafverteidigers, das Gericht davon zu überzeugen, dass sich der Beschuldigte dem weiteren Verfahren nicht entziehen wird. Feste familiäre und berufliche Bindungen spielen hierbei eine nicht zu unterschätzende Rolle.

 

Um zumindest die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (sog. Haftverschonung) zu erreichen, kann bspw. von der Verteidigung die Auferlegung einer Meldeauflage (§ 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StPO) oder die Erbringung einer Sicherheitsleistung (§ 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 – sog. Kaution) angeboten werden.


Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl einlegen- Strafverteiger Dr. Denis Matthies hilft!

Im Gegensatz zur mündlichen Haftprüfung ist die Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl ein schriftliches Verfahren. Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht ohne mündliche Verhandlung (§ 309 Abs. 1 StPO). Hilft das Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat der Beschwerde nicht ab (§ 306 Abs. 2 StPO) wird die Beschwerde dem Beschwerdegericht vorgelegt. Gegen die Beschwerdeentscheidung des Beschwerdegerichts besteht die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde (§ 310 Abs. 1 StPO).


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