Wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht und nach einer Hausdurchsuchung Datenträger beschlagnahmt, auf denen möglicherweise kinderpornografische Schriften vorhanden sind, ist es ratsam, sich sofort an Rechtsanwalt zu wenden, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist. Auch wenn Sie eine Vorladung von Polizei erhalten mit dem Vorwurf / bzw. werden beschuldigt Kinderpornografie zu besitzen oder zu verbreiten, erhalten haben, sollten Sie dieser nicht ohne eine Beratung durch einen Spezialisten nachgehen. Suchen Sie sich einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner und stellen Sie sicher, dass Sie die bestmögliche Verteidigung bekommen.
Gemäß § 184b StGB ist jegliche Interaktion mit Kinderpornografie, einschließlich Materialien, welche dem äußeren Erscheinungsbild nach wie Kinderpornografie wirken, gesetzlich verboten. Betrachtet man jedoch alleinig kinderpornographische Bilder ist das (noch) nicht als Besitz strafbar, jedoch wird die Grenze überschritten, sobald das Material durch (automatische) Zwischenspeicherung in den tatsächlichen Herrschaftsbereich des Nutzers gelangt oder sogar nur flüchtig im Arbeitsspeicher (RAM) zwischengespeichert wird.
Ich biete spezialisierte Strafverteidigung im Bereich der Kinderpornografie an, bei der ich stets Wert auf individuelle Beratung und Betreuung lege. Ich verstehe, dass meinen Mandanten viel auf dem Spiel steht, und deshalb behandle ich jeden einzelnen Fall mit größtmöglicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Ich möchte für Sie ein optimales Ergebnis erzielen, während ich Ihren persönlichen Status schütze. Mein Ziel ist es, dass Eingreifen im Ermittlungsverfahren bei einem Sexualdelikt so früh wie möglich zu erreichen, um eine mögliche Veröffentlichung von Informationen zu vermeiden und Ihre Integrität zu bewahren. Ich verteidige meine Mandanten bundesweit und in allen Verfahrensinstanzen zuverlässig und kompetent.
Gibt es etwas, das Sie mich fragen möchten, aber bisher unbeantwortet geblieben ist? Dieser Artikel ist nicht als vollständige Informationsquelle gedacht, sondern nur als erste Orientierungshilfe. Ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt ist aber immer zu empfehlen. Ich betrachte jeden Kunden respektvoll und vorurteilsfrei, und meine Diskretion ist absolut garantiert.
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