Beleidigung ist der Gegenstand des Ihnen gemachten Vorwurfs?
Wer bei einem Vorwurf wegen Beleidigung eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren oder einen Strafbefehl oder sogar eine Anklage
erhalten hat, sollte dringend einen Anwalt konsultieren. Denn bei einem Beleidigungsdelikt nehmen die Strafgerichte in der Regel keine
Rücksichten.
Als Anwalt für Strafrecht vertete ich Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Dabei gilt es, vermeintliche Schwachstellen in den bisherigen Ermittlungen hervorzuheben und vermeintliche Beweise kritisch zu hinterfragen.
Meine Verteidigungsstrategie beinhaltet unter anderem, dass ich den Vernehmungstermin bei der Polizei absage und michgezielt schriftlich gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft äußere.
Als Strafverteidiger vertrete ich die Interessen meiner Mandanten und richte die Verteidigung darauf aus. Mein Ziel ist es, das Verfahren so schnell wie möglich zum Ende zu bringen.
Um sicherzustellen, dass Sie das bestmögliche Ergebnis erhalten, sollten Sie unseren Rat in Anspruch nehmen. Ich stehe Ihnen zunächst unverbindlich und kostenfrei für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Gemeinsam können wir eine für Sie geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Dr. Denis Matthies
Fachanwalt für Strafrecht
Berlin Charlottenburg Wilmersdorf & Frankfurt (Oder)
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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