Die Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren vor dem Schwurgericht sind stets für Anwalt und Mandanten eine besondere Herausforderung. Dies habe ich in einer Vielzahl von Strafverfahren als Strafverteidiger erfahren, die zumeist auch von der Presse medial begleitet werden. Die zu erwartenden Rechtsfolgen (Totschlag: 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe, Mord: lebenslange Freiheitsstrafe und die daneben möglichen Maßregeln der Besserung und Sicherung - § 63 StGB: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, § 64 StGB: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, § 66 StGB: Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) verlangen dem Strafverteidiger im Hinblick auf die zu erarbeitende Verteidigungsstrategie alles ab. Hierzu gehört unter anderem der geschulte Umgang mit dem in der Regel durch die Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen, der sich neben den Fragen zur Schuldfähigkeit auch mit der möglichen Gefährlichkeit des Mandanten im Hinblick auf die zuvor genannten Maßregeln der Besserung und Sicherung zu befassen hat. Als weitere Schwierigkeit kommt hinzu, dass die Mandanten sich in der Regel bereits mit Beginn des Mandats in Untersuchungshaft befinden, was die Besprechungszeiten mit dem Mandanten auf die Öffnungszeiten der jeweiligen JVA begrenzt.
Kurzum:
Die Übernahme eines Mandats in einem Mord-Totschlagsverfahren erfordert neben profunder Rechtskenntnisse, einen enormen Arbeits- und auch Zeitaufwand vor allem Erfahrung.
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