Die Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Untreue, Betrug, Verstoß gegen Mindestlohn, Steuerhinterziehung Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgeld, Insolvenzverschleppung gegen Geschäftsführer und Unternehmer sind nur ein Teil schrafrechtlicher Risiken von Unternehmen. Diese sind oft sehr langwierig und können für den Unternehmer nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche – Schadensersatzforderungen gem. § 823 BGB - und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen – Verbot der Bestellung als Geschäftsführer (§ 6 GmbHG) sein.
Die Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Geschäftsführer von Unternehmen beginnen nicht selten mit einer Hausdurchsuchung der Geschäfts, Büro- und Privaträume oder Betriebsprüfung. Neben den allgemeinen zu beachtenden Grundregeln bei einer Hausdurchsuchung sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden.
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