Datenhelerei Vorwurf Ladung Beschuldigt Anwalt für Strafrecht
Standort Berlin Charlottenburg Wilmersdorf & Frankfurt (Oder)

Datenhehlerei - Anwalt für Strafrecht in Berlin und Frankfurt (Oder)

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl wegen Datenhelerei– bundesweite Strafverteidigung

Sie haben eine Vorladung durch die Polizei erhalten, wegen des Verdachts der Datenhehlerei? Sie hatten eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Datenhehlerei? Nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf.

 

Dr. Denis Matthies

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin Charlottenburg Wilmersdorf & Frankfurt (Oder)

 

Wann mache ich mich wegen Datenhehlerei strafbar? Lesen Sie hier:


Strafgesetzbuch (StGB)

§ 202d Datenhehlerei

 

(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

 

(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere

 

1.solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen, sowie

 

2.solche beruflichen Handlungen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Personen, mit denen Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden.


Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

 

In dringenden Fällen nutzen Sie meine

☎ 24 h Notfallnummer:

(0174) 16 86 11 8