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Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Anwalt / Fachanwalt für Strafrecht - Frequently Asked Questions

FAQ - häufige Fragen verständlich beantwortet

Häufig gestellte Fragen - Anwalt - Häufige Fragen verständlich erklärt
FAQ - Rechtsanwalt für Strafrecht Dr. Denis Matthies

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ- Frequently Asked Questions), die hier beantwortet werden, sind eher allgemein gehalten und stellen keine Rechtsberatung für den konkreten Fall dar. Falls Sie mit einem strafrechtlichen Problem konfrontiert sind, helfe ich Ihnen gerne weiter und kläre Ihre Fragen sowie Ihre spezifische Situation im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs.


Was kostet ein Strafverteidiger?

 

Strafverteidigung kostet Geld. Da die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebühren den zeitlichen Aufwand für das Lesen der Akte, das Erarbeiten einer Verteidigungslinie und die Besprechung mit dem Mandanten in der Regel nicht ausreichen, schließen wir mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung. Diese kann ein Pauschal- oder ein Stundenhonorar beinhalten. Die Entscheidung welche Art des Honorars zur Anwendung kommt, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

 

Weitere Kosten entstehen durch Auslagen wie bspw. Kopier- und Reisekosten.

 

Zur Frage, wenn ich mir keinen Anwalt für Strafrecht leisten kann, siehe unter: Was ist, wenn ich mir keinen Strafverteidiger leisten kann?


Was ist, wenn ich mir keinen Rechtsbeistand leisten kann?

 

Im Strafrecht gibt es anders als bspw. im Zivilrecht keine Prozesskostenhilfe. Unter den Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 und 2 StPO (Strafprozessordnung) kann Ihnen ein Rechtsanwalt als sog. Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet werden. Die Beiordnung als Pflichtverteidiger ist unabhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen und kommt z.B. in Betracht (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO), wenn Ihnen ein Verbrechen - Straftaten, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind - (z.B. Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG oder Besitz kinderpornographischer Inhalte, § 184b Abs. 3 StGB) zur Last gelegt wird.

 

Beachten Sie: Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung auf Kosten des Staates. Im Falle einer Verurteilung haben Sie in der Regel auch die Kosten des Pflichtverteidigers zu zahlen.

 

Liegt kein Fall der Pflichtverteidigung vor, müssen Sie für die Kosten der Strafverteidigung selbst aufkommen.


Rechtsschutzversicherung im Strafrecht?

 

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch bei einem strafrechtlichen Vorwurf greift, hängt davon ab, welche Konditionen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben. Nicht selten lehnen die Versicherungen eine Kostenübernahme bei Straftaten ab, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Nötigung, Beleidigung, Verstöße gegen das BTMG).

Sofern Sie keine Spezialstrafrechtsschutzversicherung (diese übernimmt in der Regel auch Stundenhonorare des Strafverteidigers) abgeschlossen haben, übernehmen die Rechtsschutzversicherer in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Da diese - siehe hierzu … - die Kosten der Strafverteidigung nicht abdecken, vereinbaren wir in der Regel mit dem Mandanten eine Zusatzvergütung.

 

Beachten Sie: Werden Sie wegen einer Vorsatztat verurteilt, müssen Sie die durch den Anwalt für Strafrecht gegenüber der Versicherung abgerechneten Kosten an die Versicherung zurückzahlen.


Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

 

Es ist nie zu früh! Sobald Sie von einem gegen Sie laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfahren (z.B. Sie erfahren von einem Bekannten, dass gegen Sie eine Strafanzeige gestellt wurde; Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von Polizei, Hauptzoll- oder Finanzamt; Ihre Wohn- und/oder Geschäftsräume wurden durchsucht - siehe dazu unter ), sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren.

 

Der Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie vor möglichen fatalen Fehlern Ihrerseits (unlautere Einflussnahme auf Zeugen = möglicher Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr) bewahren und Sie durch die Akteneinsicht auf Augenhöhe gegenüber den Ermittlungsbehörden bzgl. der gegen Sie vorliegenden Verdachtsmomente bringen.

 

Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, lässt sich eine Gerichtsverhandlung in der Regel nicht mehr vermeiden.


Wie finde ich einen guten Strafverteidiger?

 

Die Frage, welchen Strafverteidiger wähle ich, gehört sicher zu den schwierigsten Fragen. Im Hinblick auf die möglichen einschneidenden Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung (Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Einziehung von Vermögensgegenständen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Eintrag ins Führungszeugnis, Verlust der Gewerbeerlaubnis etc.) sollten jedenfalls finanzielle Überlegungen (Wer ist der preiswerteste Strafverteidiger) nicht die Grundlage der Entscheidung sein.

 

Vielmehr sollten folgende Kriterien maßgeblich sein:

  • Ist der Anwalt ausschließlich im Strafrecht tätig
  • Ist er Fachanwalt für Strafrecht
  • Berufserfahrung / Promotion im Strafrecht

Hilfreich können auch Google-Bewertungen sein, wobei es zu bedenken gilt, das gerade im Strafrecht viele Mandanten Ihre Erfahrungen mit dem Strafverteidiger nicht öffentlich teilen möchten.


Muss ich bei einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei dorthin?

 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten muss, wenn ihr der Verdacht einer Straftat durch eine Anzeige oder auf andere Weise bekannt wird.

 

Wenn Sie zu einer polizeilichen Vernehmung aufgefordert werden, sind Sie nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Wenn Sie jedoch zu einer Vernehmung beim Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter geladen werden, kann ein Nichterscheinen dazu führen, dass Sie gezwungen werden.

 

In einem Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, indem er eine Aussage macht. Es ist oft sogar vorteilhaft, zumindest ohne einen Anwalt zu schweigen.

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen. In einem kostenlosen ersten Gespräch kann ich mit Ihnen die beste Vorgehensweise besprechen.



Vereinbaren Sie einen schnellen, persönlichen Termin telefonisch oder per Mail.

 In akuten Notfällen, wie einer Festnahme - Verhaftung oder einer Durchsuchung, stehe ich Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte zu wahren. Ob es sich um einen Betäubungsmittelstrafverteidiger oder um einen Anwalt in anderen Bereichen handelt, ich biete Ihnen eine zuverlässige und überzeugende Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Kontaktieren Sie mich, um weitere Informationen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

 

Dr. Denis Matthies

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht


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