Erfolgszurechnung in der Strafzumessung: Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmaßlehre
von Thomas Grosse-Wilde
Thema:
Bußgeld- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern.
Rechtliche Risiken im Spannungsfeld zu dessen wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens.