Im Internetstrafrecht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Anwaltliche Hilfe ist deshalb immer vorteilhaft.
Ich berate und Vertrete Sie bei allen wichtigen Fragen zum Computer- und Internetstrafrecht u.a wegen dem Vorwurf - Beschuldigung Datenveränderung. Ich stehe Ihnen zunächst unverbindlich für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Gemeinsam können wir eine für Sie geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Dr. Denis Matthies
Fachanwalt für Strafrecht
Berlin Charlottenburg Wilmersdorf, Frankfurt (Oder) & bundesweit
Erstkontakt: - telefonisch - persönlich an einem meiner Standorte - per Mail
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail bei einem Vorwurf bzw. Beschuldigung wegen Datenveränderung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
In dringenden Fällen nutzen Sie meine
☎ 24 h Notfallnummer: