Anmeldung Vortragsreihe


Vortrag 04.03.2020 - 18:00 Uhr „Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht – das sog. Arbeitsstrafrecht“

Dauer: 2 Stunden

Ort: Holzmarkt 4a, 15230 Frankfurt (Oder)

Gebühr: 0,00 Euro

Wegen einer begrenzten Anzahl an Plätzen bitten wir um vorherige Anmeldung.

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Strafverteidiger
Schnittstelle Arbeitsrecht und Strafrecht

„Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht – das sog. Arbeitsstrafrecht“

 

Das sog. Arbeitsstrafrecht umfasst Fälle von Fehlverhalten mit unmittelbarem Bezug zum Arbeitsplatz, die als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden – sei es zum Nachteil des Arbeitnehmers oder zum Nachteil des Arbeitgebers wie zum Beispiel die Untreue zu Lasten des Unternehmens. 

 

Das Arbeitsstrafrecht ist das spezielle Strafrecht für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Personalverantwortliche. Die Verfolgungsintensität in diesem Bereich ist hoch. Zahlreiche Vorschriften aus verschiedensten Gesetzen sind tangiert: Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Vergaberecht, Europarecht.

 

In der Praxis höchst relevant ist regelmäßig der Vorwurf der Scheinselbständigkeit von Beschäftigten, dessen Nachweis erhebliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen hat und entsprechend unter Strafe steht (§ 266a StGB – Nichtabführung von Sozialversicherungsanteilen, § 370 AO –  Steuerhinterziehung). 

 

Auch die Illegale Arbeitnehmerüberlassung/-entsendung wird von den Hauptzollämtern intensiv verfolgt und ist folglich ein in der Praxis immer wieder relevanter Fall des Arbeitsstrafrechts. 

 

Arbeitsunfälle rufen neben der Polizei und der Staatsanwaltschaft regelmäßig die Berufsgenossenschaften zum Unfallort. Der Verdacht der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften und einer nicht ordnungsgemäßen Schulung der Arbeitnehmer können Verfahren im Arbeitsstrafrecht nach sich ziehen, in denen auch der Frage eines möglichen Organisationsverschulden auf der Leitungsebene nachgegangen wird. 


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